Cham/Regensburg

Mistgabel-Attacke endet glimpflich: Landwirt (62) bekommt Bewährungsstrafe


Als er von Mitarbeitern des Veterinäramtes kontrolliert werden sollte, griff ein Landwirt aus dem Landkreis Cham zur Mistgabel. Dafür wurde er nun vor Gericht verurteilt.

Als er von Mitarbeitern des Veterinäramtes kontrolliert werden sollte, griff ein Landwirt aus dem Landkreis Cham zur Mistgabel. Dafür wurde er nun vor Gericht verurteilt.

Von alf

Als er von Mitarbeitern des Veterinäramtes kontrolliert werden sollte, griff ein Landwirt aus dem Landkreis Cham zur Mistgabel. Dafür wurde er nun vor Gericht verurteilt.

Nachdem ein bis dahin völlig unbescholtener 62-jähriger Vollerwerbslandwirt aus dem Landkreis Cham im Juli vergangenen Jahres mit der Mistgabel auf einen Mitarbeiter des Veterinäramtes losgegangen war, hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn beim Amtsgericht Cham Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung erhoben. Der Strafrichter wollte nicht ausschließen, dass der Bauer in Tötungsabsicht handelte und gab das Verfahren an das Landgericht Regensburg ab. Dort sah man die Tat nicht so dramatisch. Erst als das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass die Sache doch vor der Schwurgerichtskammer verhandelt werden soll, kam es am Mittwoch zu der Verhandlung.

Nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft waren am 1. Juli vergangenen Jahres zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes beim Angeklagten aufgetaucht, um dort eine Nachschau durchzuführen. Als sie in der Milchkammer des Landwirts auf ihn trafen, griff dieser zu einer Mistgabel mit einer Zackenlänge von etwa 27 Zentimetern und ging drohend auf sie zu. Bei ihrer Flucht in Richtung des Eingangs zum Hof stürzte einer von ihnen. Als er am lag, soll der Angeklagte die Mistgabel in Richtung seines Bauches gestoßen haben. Er konnte den Stoß jedoch soweit zur Seite abwehren, dass ihn die Mistgabel nur an der linken Seite traf und er sie anschließend zu fassen bekam. Dabei zog er sich oberflächliche Schürfwunden an der linken Bauch- und Brustseite zu.

Richter platzt der Kragen

Gleich nach Verlesen der Anklageschrift verständigte sich die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Vizepräsident Werner Ebner und Oberstaatsanwalt Theo Ziegler darauf, dass lediglich die gefährliche Körperverletzung zur Aburteilung kommt. Dann durfte der Angeklagte seine Version zum Tatgeschehen erzählen. Danach will er zunächst nur einen Schatten wahrgenommen haben. Deshalb habe er zur Mistgabel gegriffen und sei dann einem schwarz gekleideten Mann am Futtertisch gegenüber gestanden. Er habe ihn nicht gekannt und der habe auch nicht gesagt, dass er vom Veterinäramt kommt. Da riss Ebner der Geduldsfaden, was er mit dem Hinweis "Versuchen Sie uns keinen Krampf zu erzählen" zum Ausdruck brachte.

Dann hielt er dem Angeklagten seine Aussage vor der Polizei vor. Den Beamten gegenüber hatte er angegeben "Die Person hat etwas von einer Nachschau gesagt, da dachte ich, die sind vom Veterinäramt. Ich hatte in letzter Zeit schon mehrere Kontrollen". Zugleich gab ihm der Gerichtsvorsitzende Gelegenheit, sich nochmals mit seinem Verteidiger Michael Haizmann zu besprechen.

"Sicherung durchgebrannt"

Danach gab der Verteidiger eine Erklärung ab. Dabei räumte er für den Angeklagten ein, dass diesem die "Sicherungen durchgebrannt" seien, zumal er seit 2013 Probleme mit dem Veterinäramt habe. Er sei auf die Personen mit der Mistgabel in der Hand losgegangen und habe gefragt "Was wollt ihr?". Er habe sie aufgefordert, dass sie verschwinden sollen. Da diese nicht reagierten, habe er sie erschrecken, aber keinesfalls verletzen oder gar töten wollen.

"Tausend Schutzengel"

Anders hatte der 37-jährige Geschädigte die Attacke in Erinnerung. Danach habe der Angeklagte mit voller Wucht in Richtung seines Bauches zugestochen "Ich hatte tausend Schutzengel, dass ich in einer Abwehrbewegung die Zinken zu fassen bekam". Mit der daraufhin vom Verteidiger angebotenen Schmerzensgeldzahlung von 3.000 Euro erklärte er sich einverstanden. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage zugunsten der Staatskasse von 2.000 Euro. Dabei gingen die Richter davon aus, dass der Angeklagte den Geschädigten nur vom Hof verscheuchen, ihn aber nicht töten wollte. Allerdings sei die Attacke eine "völlig unangemessene Aktion mit völlig unangemessenen Mitteln" gewesen.