Cham

Nach "Billigalkoholveranstaltung" Diskochef angezeigt


Billiger Alkohol in Diskotheken hat seine Schattenseiten.

Billiger Alkohol in Diskotheken hat seine Schattenseiten.

Zwei Anzeigen hat sich der Chef einer Diskothek im Chamer Süden eingehandelt, der schon im Vorfeld einer am vergangenen Samstag in seinem Lokal angekündigten "Cashmob"-Party die örtlichen Sicherheitsbehörden auf den Plan gerufen hatte. Wie der stellvertretende Chamer Polizeichef Michael Rossmann, der bei der Veranstaltung vor Ort im Einsatz war, auf unsere Nachfrage feststellte, seien die Folgen dieser "Billigalkoholveranstaltung" nicht zu übersehen gewesen.

Bei den Internetnutzern selbst gingen die Meinungen auseinander. Während einige von einem PR-Gag und "reinster Verarschung" sprachen, meinte ein "Facebooker", zumindest habe jeder seinen Wodka bekommen. Wie viel Alkohol tatsächlich ausgeschenkt wurde, könne man nicht feststellen, sagte Rossmann, aber nach dem Zustand vieler Gäste zu urteilen, wären es wohl eher 300 Flaschen Wodka gewesen als 30. Dabei habe das "Vodka Boot" - also eine Flasche Schnaps mit sechs Dosen "Red Bull" - nicht wie angekündigt einen Euro, sondern als Paket über 20 Euro gekostet. Dies hatten die Betreiber offenbar im Vorfeld mit dem Landratsamt so vereinbart. Rund 800 Gäste, so schätzt Rossmann, seien am Samstagabend in der Diskothek gewesen: "Ganz voll war's wohl nicht."

Mit Taxi ins Krankenhaus

Was dem Polizeibeamten, der über 30 Jahre lang Diskotheken kontrolliert, negativ aufgefallen ist: "Es waren deutlich mehr Leute schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt, also zwischen Mitternacht und 1 Uhr, betrunken. Wenn von zehn Gästen, die vor dem Lokal stehen, acht sturzbetrunken sind, dann hat das schon was mit billigen alkoholischen Getränken zu tun", ist Rossmann sicher. Zwei Vorfälle haben den Vizepolizeichef veranlasst, Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen den Wirt beim Landratsamt zu erstatten. In dem einen Fall ist ein völlig betrunkener Mann - er hatte weit über zwei Promille im Blut - auf dem Parkplatz vor der Diskothek gestürzt und mit dem Hinterkopf gegen ein Auto geprallt. In diesem Fall sieht die Polizei beim Wirt die Ordnungswidrigkeit darin, dass an einen bereits erheblich betrunkenen Gast Alkohol ausgeschenkt wurde.

Treppe nicht geschafft

In einem anderen Fall musste Rossmann den Diskobetreiber darauf hinweisen, dass die Treppe vor dem Lokal für einen sternhagelvollen Besucher ein unüberwindliches Hindernis auf dem Heimweg darstellte. Erst nach polizeilicher Aufforderung habe der Wirt den Sicherheitsdienst beauftragt, sich um den Mann zu kümmern. Das Landratsamt wird hier zu entscheiden haben, ob der Wirt seine Garantenpflicht verletzt hat.

Fazit: Die schlimmsten Befürchtungen, so Rossmann, hätten sich zwar nicht bestätigt, doch die Folgen von Alkohol zu Dumpingpreisen seien unübersehbar gewesen.

Der Chamer Ordnungsamtchef Sepp Altmann unterstrich gestern nochmals, es gelte, ein klares Zeichen gegen "Billigalkoholveranstaltungen" zu setzen. Altmann hat die Polizei gebeten, alle Vorfälle im Umfeld solcher Veranstaltungen zu dokumentieren, um gegebenenfalls gewichtige Argumente für Sperrzeitverlängerungen im Einzelfall zu haben.