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Ein "Reichsbürger" und seine Probleme mit der Staatsgewalt


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Ein Fall in Cham im Jahr 2014 hat einen 46-jähriger Zahnarzt aus dem Landkreis Straubing-Bogen - und überzeugten Anhänger der sogenannten "Reichsbürger", einer im rechten politischen Spektrum angesiedelten Splittergruppe - vor das Landgericht Regensburg geführt. Die Anhänger der Reichsbürger-Bewegung verneinen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Vielmehr sind sie davon überzeugt, dass nach wie vor das Deutsche Reich besteht. Damit existiert in ihren Augen auch die demokratisch eingesetzte Staatsgewalt nicht. Mit dieser Einstellung bereiten sie den Behörden auf allen Ebenen immer wieder Ärger und Probleme. Im Dezember vorletzten Jahres war der Dentist in Cham in eine Polizeikontrolle geraten. Dabei missachtete er zunächst das aufleuchtende Signal "Stopp Polizei" und setzte seine Fahrt fort. Dann bremste er direkt vor dem Streifenwagen sein Fahrzeug so abrupt ab, dass die Beamten nur knapp einen Auffahrunfall vermeiden konnten. Bei der anschließenden Personenkontrolle bedachte er sie mit unflätigen Beleidigungen. Dafür kassierte er einen Strafbefehl über 3 000 Euro wegen Nötigung und Beleidigung, gegen den er beim Amtsgericht Cham Einspruch einlegte. In der darauf folgenden Hauptverhandlung zweifelte er die Kompetenz der deutschen Gerichte an und verließ schließlich vorzeitig den Sitzungssaal. Konsequenterweise wurde daraufhin sein Einspruch per Urteil zurück gewiesen. Auch gegen dieses Urteil legte er Berufung zum Landgericht Regensburg ein. Am Donnerstag erschien der Angeklagte zur Berufungsverhandlung mit einer Schar Gleichgesinnter der "Heimatgemeinde Chiemgau" im Sitzungssaal 107. Dabei nahm er nicht auf der Arme-Sünder-Bank, sondern im Zuhörerbereich inmitten seiner Mitstreiter Platz. Den Aufforderungen des Gerichtsvorsitzenden, Robert Rösl, setzte er entgegen: "Ich bin der Mensch, nicht die Person XXX." Zu den Feststellungen zu seiner Person kam es jedoch nicht. Vielmehr forderte er die Prüfung durch ein internationales Gericht, ob das Landgericht Regensburg überhaupt zu souveränen Handlungen befugt ist und über Menschen wie ihn verhandeln darf. Unbeirrt reagierte der Gerichtsvorsitzende hierauf mit dem Hinweis "Wenn die Person XXX nicht erschienen ist, dann kann seine Berufung verworfen werden." Hierauf äußerte der Angeklagte: "Ich bin der einzige und oberste Souverän im Saal. Hiermit erkläre ich die Verhandlung für geschlossen. Ich werde jetzt dieses Land verlassen und gehe in mein eigenes Land." Gesagt, getan, verschwand er aus dem Gerichtssaal. In Abwesenheit des Angeklagten wurde dessen Berufung zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung führte der Gerichtsvorsitzende aus: "Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. Auch wenn der Herr mit dem skurrilen Auftreten der Angeklagte gewesen sein sollte, hat er sich mit nicht nachvollziehbarer Begründung wieder aus dem Sitzungssaal entfernt".