Regensburg/Straubing

Im Streit Schwiegervater getötet: Angeklagter gesteht


Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Der 39 Jahre alte Straubinger muss sich vor dem Gericht verantworten, weil er im Streit um Geld seinen Schwiegervater getötet haben soll.

Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Der 39 Jahre alte Straubinger muss sich vor dem Gericht verantworten, weil er im Streit um Geld seinen Schwiegervater getötet haben soll.

Von mit Material der dpa

Ein 39 Jahre alter Straubinger muss sich vor dem Landgericht Regensburg verantworten, weil er im Streit um Geld seinen Schwiegervater getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.

Bereits am ersten Prozesstag gestand der 39-Jährige, seinen Schwiegervater im Streit um Geld angegriffen zu haben, wobei der 62-Jährige zu Tode kam. Vor dem Landgericht Regensburg sagte der 39-Jährige zum Prozessauftakt am Donnerstag, er habe aus dem Affekt heraus gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Der Anklage nach schubste der Schwiegersohn den 62-Jährigen im Streit zu Boden, schlug ihm eine Holzschublade mehrfach auf den Kopf und verletzte ihn mit einem abgesplitterten Holzteil am Hals. Das Opfer starb. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der 39-Jährige aus Habgier handelte.

Ein Straubinger muss sich ab Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Er soll seinen Schwiegervater getötet haben.

Ein Straubinger muss sich ab Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Er soll seinen Schwiegervater getötet haben.

Demnach hatte das spätere Opfer seiner Tochter und dem Schwiegersohn im Jahr 2011 knapp 22.000 Euro überlassen, die das Paar für ihn verwalten sollte. So habe der Mann verhindern wollen, dass möglicherweise Gläubiger Zugriff auf sein Vermögen bekämen. Dabei sei vereinbart worden, dass der Mann das Geld jederzeit zurückfordern können sollte.

Im Herbst 2018 stellte sich den Angaben nach heraus, dass der 39-Jährige einen Teil des in Wertpapieren angelegten Geldes wenige Monate zuvor ohne Wissen seiner Frau veräußert und den Erlös von etwa 16.000 Euro auf sein eigenes Girokonto überwiesen hatte. Hierüber seien die Männer in Streit geraten. Der Angeklagte habe durch die Tötung des Schwiegervaters verhindern wollen, dass er zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet wird, ist die Anklagebehörde überzeugt.