Bayern

Kampf um die Hygieneliste


Pranger am Pranger: DEHOGA und Landesamt für Gesundheit streiten sich um eine Liste, auf der Hygienemängel angezeigt werden. (Screenshot: seg)

Pranger am Pranger: DEHOGA und Landesamt für Gesundheit streiten sich um eine Liste, auf der Hygienemängel angezeigt werden. (Screenshot: seg)

Gedacht war sie als Hilfsmittel für Verbraucher, sich von den hygienischen Zuständen in Restaurants überzeugen zu können - doch nach ihrer Einführung gerät die "Liste der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht" des Bayerischen Landesamts für Gesundheit unter Beschuss. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Oberbayern und München fordert wie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern die "ersatzlose Abschaffung des Internetprangers", wie sie die Hygieneliste bezeichnen. "Wir sehen uns durch die jüngste Rechtsprechung in unserer Kritik bestätigt, dass es nicht sein kann, dass Unternehmen selbst bei einmaligen und sofort beseitigten Mängeln in den Ruin getrieben werden, wenn sie für ein halbes Jahr an den Pranger gestellt werden", so Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern.

Dem Landesamt zufolge stößt das Internetangebot jedoch auf großes Interesse. "Die enorm hohen Zugriffszahlen zeigen, dass dieses neue Instrument der Verbraucherinformation wirkungsvoll ist und gut angenommen wird", heißt es vom Landesamt. Entsprechend wenig hält man dort von der Forderung, die Liste abzuschaffen. "Der Vollzug des Bundesgesetzes in Bayern wurde nach intensiven Gesprächen mit den anderen Bundesländern festgelegt", heißt es in einer Mitteilung des Landesamts an das Straubinger Tagblatt. "Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat die vorliegenden Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ausgewertet und den Vollzugsbehörden präzisierte Hinweise mit an die Hand gegeben. Insbesondere wurde den Behörden mitgeteilt, dass auch die bereits eingestellten Fälle anhand dieses Maßstabs zu überprüfen sind."



Infolge einer Gesetzesänderung sind die Behörden seit dem 1. September 2012 verpflichtet, die Bürger über Mängel bei Betrieben und Produkten zu informieren. Darunter fallen beispielsweise Grenzwerte, die nicht eingehalten werden, oder wenn ein Betrieb gegen Vorschriften zu Gesundheitsschutz und Hygiene verstößt und dabei ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Die beanstandeten Betriebe sind ein halbes Jahr in der Online-Liste verzeichnet. Ist der Mangel in der Zwischenzeit behoben, kommt ein entsprechender Vermerk hinter den Eintrag. Vor Veröffentlichung werden die Betroffenen gehört und haben Gelegenheit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stößt die als "Internetpranger" kritisierte Plattform auf Gegenwehr. "Das Internet ist das komplett falsche Medium", sagt Verbandssprecher Frank-Ulrich John. "Das Netz vergisst nichts und wer einmal i n dieser Liste landet, den findet man unter Umständen noch Jahre später.

Die Einschätzung des DEHOGA Bayern, dass diese Einträge oftmals rechtswidrig seien, teilt inzwischen auch das Verwaltungsgericht München. In einer aktuellen Entscheidung hat es einer Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt, die Ergebnisse der Kontrollen ins Internet einzustellen.

Das Landesamt für Gesundheit kontert: Mängel, die kurzfristig beseitigt werden, sollen laut Beschlüssen der Verwaltungsgerichte erst dann eingestellt werden, wenn sie wiederholt auftreten, was nachgeprüft wurde. Außerdem spiele für das Einstellen in die Liste eine herausragende Rolle, ob sich die Mängel direkt auf das Produkt bzw. das Lebensmittel auswirken.

Präsident Ulrich Brandl wertet die Liste jedoch als "Tabubruch". Der DEHOGA Bayern sieht das hohe Rechtsgut der Unschuldsvermutung in Gefahr, da Betriebe auch ohne rechtskräftigen Bußgeldbescheid aufgeführt werden. Zwar bewege sich die Zahl der Betroffenen im Promillebereich, sagt John, aber schon ein zu Unrecht eingestellter Betrieb sei angesichts einer dann drohenden Pleite einer zu viel.