Aus dem Gerichtssaal:

„Ich schlitze dich auf und vergieße dein Blut“


Zwei türkischstämmige Dingolfinger standen am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht. (Foto: dpa)

Zwei türkischstämmige Dingolfinger standen am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht. (Foto: dpa)

Von Simon Forster

Verbale Drohungen, rabiate Verwüstungen und zwei Faustschläge ins Gesicht: Das Jugendschöffengericht verhandelte am Mittwoch eine gefährliche Körperverletzung. Angeklagt waren zwei türkischstämmige, bereits vorbestrafte Dingolfinger.

Eine Gruppe Jugendlicher, überwiegend unter 18 Jahren, feierte in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2012 eine Geburtstagsparty am Mossandl-Weiher in Mamming und hatte dafür ein Zeltlager aufgeschlagen. Als zwei Dingolfinger, die nicht zur Party geladen waren, "Stress machten", wie es ein Zeuge beschrieb, kam es erst zu einer verbalen Auseinandersetzung, ehe heftige Drohungen und Verwüstungen zu einem kompletten Zerwürfnis führten.

Krönender Schlusspunkt waren zwei Faustschläge ins Gesicht des Opfers, die eine Gehirnerschütterung und eine Gesichtsprellung nach sich zogen.

"Ich stecke deinen Kopf ins Feuer"

Der Angeklagte Murat (Namen von der Redaktion frei erfunden) gestand, das Opfer zuerst verbal attackiert und danach mit der Faust geschlagen zu haben. Der damals 18-Jährige räumte ein, unter anderem Sätze wie "Ich schlitze deine Kehle auf und vergieße dein Blut" und "Ich stecke deinen Kopf ins Feuer" gesagt zu haben. Den Vorwurf, er habe explizit damit gedroht, die Geschädigten umzubringen, wenn sie die Polizei riefen, stritt er jedoch vehement ab. "Ich wollte nur Angst verbreiten", meinte er kleinlaut.

Er entlastete mit seinem Geständnis den zweiten Angeklagten Mesut, der sehr unruhig und angespannt wirkte, da dieser laut seiner Aussage "nicht zugeschlagen" habe. Der Staatsanwalt hatte ihnen in der Anklageschrift noch ein "gemeinschaftliches Handeln" vorgeworfen. In seinem Plädoyer sagte er jedoch, dass dies nun nicht nachweisbar gewesen sei.

"Rechtzeitiges Geständnis"

Richter Hans-Erich Pieringer, der auf vier weitere Zeugen mit Zustimmung des Staatsanwalts verzichtete, zog sich anschließend mit den beiden Schöffen zur Beratung zurück und verkündete danach sein Urteil. Er belegte den Angeklagten Murat mit einer sechsmonatigen Jugendstrafe, die für zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Das "rechtzeitige Geständnis" wurde zu seinen Gunsten ausgelegt, so der Richter.

Beim Angeklagten liege dennoch eine schädliche Neigung vor, sagte Pieringer, weil er die "körperliche Unversehrtheit anderer Menschen" offenbar nicht respektiere. "Sie haben jetzt die Chance, sich zu ändern und es zu kapieren", legte er dem Angeklagten nahe.

Mesut, bei dem die Verfolgung hinsichtlich der Nötigung beschränkt wurde, kam mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 45 Euro davon.