Arnschwang

Mord: Afghane trug elektronische Fußfessel


Hätte diese Tat verhindert werden können? Diese Frage werfen die neuen Erkenntnisse auf.

Hätte diese Tat verhindert werden können? Diese Frage werfen die neuen Erkenntnisse auf.

Interessante neue Erkenntnisse im Mordfall Arnschwang: So eben hat Kirpo-Sprecher Marco Müller der Chamer Zeitung auf Nachfrage ein Gerücht bestätigt, das bereits am Sonntag in Arnschwang die Runde gemacht hat: Der Afghane, der am Samstag einen fünfjährigen Buben erstochen und dessen Mutter schwer verletzt hat, war amtsbekannt. Er trug eine elektronische Fußfessel.

Er war ein verurteilter Straftäter, der bereits in Deutschland eine knapp sechsjährige Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung abgebüßt hat. Zudem ergab die Obduktion, dass ihn aus der Waffe des Polizisten, der aus Notwehr gehandelt habe, acht Kugeln getroffen haben.

In def Pressemitteilung heißt es wörtlich: Am Sonntag, 04.06.2017 fand im Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg eine Obduktion der getöteten Personen statt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der 5-Jährige durch Gewalteinwirkung mit einem Messer gegen den Hals zu Tode kam. Es steht damit fest, dass der 41-Jährige den 5-Jährigen getötet hat. Der Junge wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht getroffen.

Die Obduktion des 41-jährigen Täters ergab, dass dieser von acht Projektilen aus der Waffe eines Polizeibeamten getroffen wurde, wobei ein Schuss in den Brustbereich todesursächlich gewesen ist.

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus. Die Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Bayerische Landeskriminalamt.

Der 41-jährige Afghane war als sog. geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber.

Der 41-Jährige Täter wurde im Oktober 2009 durch das Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren 10 Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang und stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte. Er wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung ("elektronische Fußfessel"). Seit dem Beginn der Führungsaufsicht kam es zu einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen ("Schwarzfahren") bei einer Bahnfahrt im Februar 2016; dabei wurde eine Geldstrafe verhängt.