Bürokratie verhindert Unterstützung Bedürftiger
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen Zuschuss zu Schulspeisung leisten - Vom Kreisausschuss
Landkreis. Weil das Bayerische Sozialministerium eine neue Förderrichtlinie über das Mittagessen an Ganztagsschulen erlassen hat, entfällt künftig die freiwillige Unterstützung des Landkreises, die bislang gewährt wurde.
Diese Tatsache hat bei der Sitzung des Kreisausschusses am Montag (wir berichteten) zu einem Vorschlag der SPD-Fraktion auf grundsätzliche Übernahme dieser Kosten durch den Landkreis und, in der Folge, zu einer längeren Diskussion darüber geführt, aus welchen Finanztöpfen was zu bezahlen sei. Letztlich wurde der SPD-Vorschlag mit 8:7 Stimmen abgelehnt.
Im Verlauf der Sitzung wurden unter anderem Sachstandsberichte über Neubauten und Sanierungen von Schulen gegeben. Kreiskämmerer Alois Eder hatte im Rahmen seines Vortrages unter anderem die neue Verpflegungsrichtlinie für bedürftige Schüler der Primar- und Sekundarstufe I an Ganztagsschulen angesprochen.
Demnach soll deren Teilnahme am Mittagessen in gebundenen und offenen Ganztagsschulen sowie an Grund- und Förderschulen durch eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Landes (ohne Rechtsanspruch, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel) und der Kommunen ermöglicht werden.
Dadurch entfällt die bisherige freiwillige Unterstützung des Landkreises in Höhe von etwa 2000 bis 3000 Euro pro Jahr. Die bedürftigen Eltern müssen alles, was über 400 Euro im Monat geht, selber beitragen. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten bei Essen an vier Wochentagen beliefen sich auf 450 bis 520 Euro, sagte Eder. Man rechne mit zehn bis 15 Anträgen im Landkreis.
Ausführliche Informationen zum Thema lesen Sie in der Donau-Post vom Mittwoch, 22. Juli 2007!
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